Sport und Corona - FAQ zur neuen Verordnung der Stadt Hamburg

2G und was es für den Sport in der FHH bedeutet.

Fragen und Antworten zum Thema Sport

  1. Welche Sportanlagen sind geöffnet?
  2. Wann handelt es sich um eine Anlage im Freien?
  3. Wie viele Personen dürfen gemeinsam Sport treiben?
  4. Was bedeutet das 2G-Modell für den Sport?
  5. Wer ist von der Erbringung eines negativen Coronavirus-​Testnachweises befreit?
  6. Sind beim Sport Mischformen zwischen dem 2G-Modell sowie dem 3G-Modell zulässig?
  7. Kann das 2G-Modell auch bei Sportveranstaltungen mit Publikum und nicht-stationären sportlichen Wettkämpfen angewendet werden?
  8. Gibt es Ausnahmen für Kaderathletinnen und Kaderathleten sowie Berufssportlerinnen und Berufssportler?
  9. Unter welchen Voraussetzungen dürfen Fitness-, Sport, Yoga- und EMS-Studios geöffnet werden?
  10. Ist ein negativer Coronavirus-Testnachweis beim Sportbetrieb erforderlich?
  11. Dürfen ärztlich verordnete Rehabilitationssportkurse durchgeführt werden?
  12. Welche Regelungen gelten beim Sport mit Tieren?
  13. Dürfen die Bewegungsinseln oder andere frei zugängliche Sportgeräte bzw. -anlagen genutzt werden?
  14. Müssen die Kontaktdaten der Teilnehmenden bei Sportanlagen dokumentiert werden?
  15. Sind Zuschauende bei Sportveranstaltungen und Wettkämpfen zulässig?
  16. Sind Freibäder, Schwimmbäder und Saunen geöffnet?
  17. Sind Mitgliederversammlungen, Aus-, Fort- und Weiterbildungen, die im Zusammenhang zum Sportbetrieb stehen, zulässig?
  18. Welche Fördermöglichkeiten gibt es im Bereich Sport?
  19. Darf ich mich in der Sportstätte umziehen und duschen?
  20. Wie viele Nutzergruppen dürfen eine Sportanlage gleichzeitig nutzen?
  21. Gibt es für den Sportbetrieb für Geimpfte oder Genesene andere, weitreichendere Regelungen
  22. Sind Laufveranstaltungen, Radrennen oder vergleichbare nicht-stationäre sportliche Wettkämpfe im öffentlichen Raum zulässig?

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