Rechtsverordnung - 4. Fassung, gültig bis zum 6. Mai 2020

Wir alle warten zur Zeit auf rechtsverbindliche Anordnungen der Stadt Hamburg im Bezug auf Nutzung von Sportstätten, sowie Ausübung von sportlicher Aktivität. Die seit dem 15. März vorliegende Allgemeinverfügung mit entsprechenden Regularien und Bußgekldkatalog, liegt in der 4. Fassung vor und ist vom 27. April bis zum 6. Mai 2020 einschließlich gültig.

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